ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER HUNDE- und KATZENPENSiON
Jana Philipp
AGB /Teil des Vertrages – Leider notwendig, aber hoffentlich nie nötig
1. PENSIONSVERTRAG
1.1 Pflichten der Tierpension
Die Tierpension Jana Philipp verpflichtet sich, in Pension gegebenen Tiere während der vereinbarten Pensionsdauer, auf dem umzäunten Privatgelände, ausreichend Freilauf zu verschaffen.
Der Tierhalter wird durch die Tierpension unverzüglich benachrichtigt, wen bei seinem Tier gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.
Der Tierhalter wird vor Aufnahme des Tieres darauf hingewiesen, dass sein Tier auf eigene Gefahr in die Pension gegeben wird. Dies bezieht sich ausdrücklich auf die anderen in der Pension befindlichen Tiere bzw. auf Auseinandersetzungen zwischen den Tieren und deren Verletzungsfolgen.
1.2. Pflichten des Tierhalters
Der Tierhalter ist verpflichtet, eine Telefonnnummer zu hinterlegen so dass er immer erreichbar ist.
Besonderheiten des Tieres (med. Versorgung, Verpflegung usw.) sind bei Abgabe des Tieres anzugeben.
Der Tierhalter ist verpflichtet, Verhaltensauffälligkeiten des Tieres anzugeben .
Hunde die beißen oder das Personal der Tierpension anknurren und sich nicht händeln lassen werden nicht aufgenommen.
Der Verdacht auf eine Erkrankung des in die Tierpension zu gebenden Tieres ist ausdrücklich vom Tierhalter bekannt zu geben. Die Tierpension Jana Philipp übernimmt keine Haftung für kranke Tiere und deren Folgen.
2. AUFNAHMEBEDINGUNGEN
Auch im Interesse der anderen Tierpensionsgäste werden nur geimpfte und entwurmte Tiere aufgenommen. Dies ist mit der Abgabe des gültigen Impfausweises nachzuprüfen.
Des weiteren müssen die abgegebenen Tiere frei von ansteckenden Krankheiten wie von Flöhen, Milben, Läusen o.ä. sein. Ich empfehle regelmäßig Mittel gegen lnsektenartige wie Flöhe, Milben ,Läuse und Splnnenartlge wie Zecken zu behandeln. (vom Tierarzt).
Sollte ein Tier befallen sein, kann es nicht aufgenommen werden.
Dem Hundehalter ist bekannt, dass läufige Hündinnen nicht aufgenommen werden.
Sollte ein Hundehalter eine läufige Hündin in der Pension abgeben, und dies verschweigen, wird für die Folgen (Deckung der Hündin) keine Haftung übernommen. Die entstehenden Kosten sind vom Hundehalter zu tragen.
Bei allen Hunden setzen wir eine Tierhalterhaftpfücht -Versicherung voraus.
3. TIERARZTKOSTEN
Die Tierpension hat eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung.
Wen es nötig ist, wird mit dem Pensionstier auf Grund einer Erkrankung oder einer Verletzung zum Tierarzt gegangen. Die anfallenden Kosten trägt der Tierhalter.
Der Tierhalter erklärt sich damit einverstanden, dass alle Bemühungen ohne Ansehen der Kosten .durch einen Tierarzt bei Erkrankung oder im Fall eines Unfal!s / Verletzung (Biss} eines Hundes erfolgen sollen. Die hierbei entstehenden Kosten werden in voller Höhe durch den Tierhalter übernommen.
4. PENSIONSZEIT
Das in der Pension abgegebene Tier ist umgehend nach Ablauf der Pensionsdauer durch den Tierhalter abzuholen.
5. DAS FUTTER
Das Futter ist im Pensionspreis enthalten.
Sollte ein Tier spezielles Futter bekommen oder sein eigenes ist es vom Tierhalter mitzugeben.
6. ANMELDUNG
Die Anmeldung kann telefonisch, per Fax, E-Mail oder persönlich erfolgen. Die AGB sind auf Wunsch des Tierbesitzers auszuhändigen.
7. HAFTUNG
Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Tierpension oder ihrer Mittarbeiter beruhen.
Für Tod, Entlaufen oder „Beschädigung“ eines Tieres kann keine Haftung übernommen werden, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit der Tierpension vorliegt. In solch einem Fall wird eine pathologische Untersuchung vorgenommen und bescheinigt. Die Tierpension Jana Philipp schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzungen herbeigeführt.
8. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Der Pensionsaufenthalt wird am Ende mit einer Rechnung bezahlt bzw. überwiesen.
Diese AGB der Tierpension Jana Philipp gilt ab 01.10.2005